der Gesellschaft mit beschränkter Haftung V&G B.V., die unter dem Namen Permatex Import Nederland & Belgium firmiert und ihren Sitz in Dokkum hat
Artikel 1: Definitionen
- Kunde: natürliche Personen, juristische Personen und Personen in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes, die die andere Partei von Angeboten, Offerten, Mitteilungen und Vereinbarungen sind.
- Lieferant: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Waren und Dienstleistungen liefert, nämlich die V&G B.V., im Folgenden genannt: V&G.
- Verbraucherkauf: Kauf einer beweglichen Sache, der zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, einer natürlichen Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, abgeschlossen wird.
- Vertrag: der verbindliche Vertrag zwischen V&G und dem Kunden, in jeder Form, sowie die Änderung(en) und Ergänzung(en) dazu und jeder (weitere) Auftrag, der im Rahmen des Vertrags erteilt wird.
- Fernabsatz: ein von V&G organisiertes System für den Fernabsatz, bei dem bis zum Vertragsabschluss ausschließlich (eine der) Techniken der Fernkommunikation genutzt wird.
- Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann (siehe Artikel 11).
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Ausschreibungen von V&G sowie für alle von V&G abzuschließenden Verträge und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten, einschließlich der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, unter Ausschluss der allgemeinen Bedingungen des Kunden.
Diese Bedingungen gelten auch für alle Angebote und Ausschreibungen sowie für alle von V&G auf ihrer Website www.vixers.nl, im Folgenden: die Website, angezeigten oder von V&G im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträge. - Das Zustandekommen eines Vertrages, wie in Artikel 4 dieser Bedingungen definiert, bedeutet, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat.
- Abweichungen von diesen Bedingungen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Abweichungen gelten dann nur für die jeweiligen Angebote und Verträge, für die sie gelten. - Wenn V&G nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten und/oder dass V&G das Recht verliert, die strikte Einhaltung dieser Bedingungen in zukünftigen, ähnlichen oder anderen Fällen zu verlangen.
- Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, bleiben die Artikel dieser Bedingungen oder Teile davon, die für den Kunden unangemessen belastend sind, weil sie auf der in Artikel 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Liste stehen oder den Bestimmungen des zwingenden Verbraucherrechts widersprechen, unanwendbar.
Die übrigen Bestimmungen bleiben in diesem Fall vollständig anwendbar. - Die Nichtigerklärung und/oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
Die widersprüchliche, ungültige Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich gerecht wird.
Artikel 3: Angebote und Ausschreibungen
- Alle Angebote von V&G sind stets freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben oder es wird eine Frist zur Annahme gesetzt.
- Wenn ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag ein freibleibendes Angebot enthält und vom Kunden angenommen wird, ist V&G berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
Angebote und Kostenvoranschläge von V&G können vom Kunden nur ohne Abweichungen angenommen werden. - Mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie anschließend von V&G schriftlich bestätigt werden.
- Falls V&G Kosten jeglicher Art für die Erstellung von Angeboten, Kostenvoranschlägen oder für die Beratung entstehen, ist V&G berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, auch wenn kein Vertrag zustande gekommen ist.
Artikel 4: Angebot und Annahme
- Alle von V&G abgegebenen Angebote und/oder Offerten sind unverbindlich und gelten für einen von V&G anzugebenden Zeitraum.
Auch nach rechtzeitiger und vollständiger Annahme des Angebots kann dieses von V&G noch zwölf (12) volle Arbeitstage nach Erhalt der Annahme widerrufen werden. - Unter Berücksichtigung von Absatz 1 dieses Artikels kommt der Vertrag zustande, sobald die Annahme des Angebots bei V&G eingegangen ist oder V&G ohne vorherige schriftliche Annahme mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
- Wenn in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot gemacht werden, kommt der Vertrag ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze erst dann zustande, wenn V&G dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, dass er mit diesen Abweichungen vom Angebot einverstanden ist.
- Weicht eine Annahme durch den Kunden vom Angebot von V&G ab, so stellt dies ein neues Angebot des Kunden und eine Ablehnung des gesamten Angebots von V&G dar, auch wenn das Angebot des Kunden in geringfügigen Punkten abweicht.
- Wenn der Kunde V&G ein Angebot unterbreitet, gilt die Annahme durch V&G erst dann als erfolgt, wenn die Annahme schriftlich erfolgt oder wenn V&G mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat.
- Alle Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten, die mit einem Angebot zur Verfügung gestellt werden, werden so genau wie möglich beschrieben und können daher nicht als Garantie angesehen werden.
Sie sind für V&G nur dann verbindlich, wenn V&G sie ausdrücklich bestätigt hat. - Jeder Vertrag wird von V&G unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich der Kunde – nach alleinigem Ermessen von V&G – als ausreichend kreditwürdig für die monetäre Erfüllung des Vertrages erweist.
- Für Tätigkeiten, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs keine Angebote oder Auftragsbestätigungen versandt werden, gilt die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung, die ebenfalls den Vertrag genau und vollständig wiedergibt.
Die Verwaltung von V&G ist in dieser Hinsicht ausschlaggebend.
Artikel 5: Vereinbarungen
- Wenn der Kunde auf mehrere (juristische) Personen verweist, haften diese alle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrags.
- Sollte der Vertrag von einem Dritten im Namen des Kunden abgeschlossen werden, muss dieser Dritte garantieren, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat; andernfalls ist der Dritte an diese Bedingungen gebunden, als wäre er selbst der Kunde.
- V&G ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.
- Außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von V&G ist es dem Kunden untersagt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
- V&G ist berechtigt, einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages aus eigenen Gründen ganz oder teilweise abzulehnen oder die Erfüllung bereits laufender Verträge auszusetzen.
Diese Befugnis kann unter anderem aufgrund des Inhalts, der Art, des Umfangs oder der Form eines solchen Antrags sowie aufgrund technischer Einwände, der Verweigerung einer (Voraus-)Zahlung oder eines Konflikts des Antrags mit den Interessen von V&G oder Dritten, einschließlich anderer Kunden, geltend gemacht werden. - Der Kunde kann sich nicht auf einen Vertrag berufen, wenn sich vor oder während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass die vom Kunden gemachten Angaben zu Formaten, Maßen, Gewichten und Zahlen falsch oder unvollständig sind.
In diesem Fall behält sich V&G das Recht vor, einen Vertrag nicht auszuführen oder nicht weiter auszuführen.
In diesem Fall ist V&G niemals verpflichtet, dem Kunden einen Schaden zu ersetzen, unbeschadet des Rechts und der Möglichkeit von V&G, vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen oder den Vertrag zu einem höheren als dem vereinbarten Preis auszuführen, zu dessen Zahlung der Kunde verpflichtet ist.
Artikel 6: Inhalt, Änderung und Aufhebung des Abkommens
- Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Erfüllung des Vertrages, wenn diese durch nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bei V&G eingegangene mündliche oder durch eine vom Kunden zu diesem Zweck benannte Person gemachte Angaben oder sonstige Mitteilungen oder durch technische Mittel wie Telefon, Fax und ähnliche Übertragungsmedien verursacht werden.
- Eine vollständige oder teilweise Änderung des Vertrages durch den Kunden ist nur möglich, wenn V&G ihr schriftlich zustimmt.
Wenn eine vollständige oder teilweise Änderung des Vertrages zu zusätzlichen Kosten führt, ist V&G berechtigt, dem Kunden eine Entschädigung in Rechnung zu stellen, wobei in jedem Fall alle zusätzlichen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber Dritten in vollem Umfang für die Folgen der Vertragsänderung und hält V&G diesbezüglich schadlos. - Außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von V&G ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
- V&G knüpft eine schriftliche Zustimmung im Sinne von Absatz 3 in jedem Fall an die Bedingung, dass sie berechtigt ist, dem Kunden eine Entschädigung in Rechnung zu stellen, die nicht weniger als 20% des Rechnungsbetrags des stornierten Vertrags betragen darf.
Der Kunde bleibt außerdem verpflichtet und haftbar, den V&G entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dieser Schaden umfasst die Verluste und den entgangenen Gewinn, die V&G erlitten hat, und in jedem Fall die Kosten, die V&G bereits für die Vorbereitung aufgewendet hat, einschließlich der Kosten für reservierte Produktionskapazitäten, eingekaufte Materialien, in Anspruch genommene Dienstleistungen und Lagerung.
Darüber hinaus haftet der Kunde im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch den Kunden Dritten gegenüber in vollem Umfang für die Folgen der Stornierung und hält V&G diesbezüglich schadlos. - Wenn V&G es während der Ausführung des Vertrags für notwendig hält, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern und/oder zu ergänzen, um eine ordnungsgemäße Ausführung zu gewährleisten, wird V&G den Kunden davon in Kenntnis setzen, woraufhin der Vertrag ganz oder teilweise geändert wird.
V&G ist in keinem Fall verpflichtet, dem Kunden aufgrund einer solchen Änderung eine Entschädigung zu zahlen.
Artikel 7: Preise und Preisänderungen
- Alle von V&G angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und anderer staatlicher Abgaben und Zuschläge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- V&G ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, gesondert in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
In diesem Fall wird der Kunde so schnell wie möglich schriftlich benachrichtigt. - V&G ist außerdem berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife zu erhöhen, unter anderem bei zwischenzeitlichen Erhöhungen und/oder Zuschlägen auf Warenpreise, Materialkosten, Halbfabrikate oder Dienstleistungen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, Versandkosten, Löhne oder Sozialabgaben, Abwertung der vereinbarten Währung und alle anderen staatlichen Maßnahmen, die den Selbstkostenpreis erhöhen.
- Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Preise für die Vertragsdurchführung, bevor V&G seine Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat, ist V&G berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen und zu ändern, wenn und soweit 3 Monate nach Vertragsabschluss verstrichen sind.
Artikel 8: Zahlung
- Die im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge werden in Rechnung gestellt.
Die Zahlung muss innerhalb der im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist erfolgen, die die tödliche Zahlungsfrist ist.
Wenn im Vertrag keine Zahlungsfrist angegeben ist, muss die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, was die verhängnisvolle Zahlungsfrist ist. - Der Kunde kann sich nicht auf ein Recht auf Rabatt, Aussetzung oder Abzug berufen.
Eine Kompensation durch den Kunden ist nur zulässig, wenn V&G die Forderung des Kunden schriftlich anerkannt hat. - Im Falle einer vereinbarten Teillieferung ist V&G berechtigt, nach Lieferung des ersten Teils neben der Bezahlung dieses Teils auch die Bezahlung der für die gesamte Lieferung angefallenen Kosten zu verlangen.
- Der Kunde hat jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen auf erstes Anfordern von V&G eine Sicherheit für die Zahlung der an V&G gemäß dem Vertrag zu zahlenden Beträge zu leisten.
Die angebotene Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung mit den darauf entfallenden Zinsen und Kosten ausreichend gedeckt ist und V&G keine Schwierigkeiten hat, darauf zurückzugreifen.
Jede Sicherheit, die sich später als unzureichend erweist, muss auf erstes Anfordern von V&G durch eine angemessene Sicherheit ergänzt werden.
Der Kunde ist darüber hinaus jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, einen Vorschuss für die Zahlung der an V&G im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge zu leisten, insbesondere für etwaige Porto- und Versandkosten (im weitesten Sinne des Wortes) im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags. - V&G ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von mindestens 40% zu verlangen.
- Zahlungen gelten unabhängig vom Termin zunächst als Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und dann als Begleichung der ältesten, noch offenen Rechnung.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet danach Vertragszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (kumulativ) auf den geschuldeten Betrag, wobei jeder verstrichene Monat als voller Monat zählt, unbeschadet aller anderen Rechte, die V&G gegenüber dem Kunden wegen Nichtzahlung oder Zahlungsverzug geltend machen kann.
- V&G ist berechtigt und ermächtigt, im Falle eines Verzugs, wie in Absatz 7 dieses Artikels beschrieben, die Erfüllung des Vertrags unverzüglich auszusetzen und einzustellen, bis der Kunde seine ausstehenden finanziellen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
- Wenn V&G gezwungen ist, seine Forderung auszulagern, gehen alle sich daraus ergebenden Kosten zu Lasten des Kunden, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen, wobei letztere auf 15 % des geschuldeten Betrags festgesetzt werden, mindestens jedoch auf 375 €. Für den Verbraucher werden die vorgenannten außergerichtlichen Inkassokosten gemäß der Staffelung der außergerichtlichen Inkassokosten (BIK) berechnet, wobei die außergerichtlichen Inkassokosten in jedem Fall mindestens € 40 betragen werden.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
- Ungeachtet der tatsächlichen Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alles, was er im Zusammenhang mit dem Vertrag mit V&G schuldet, vollständig bezahlt hat, einschließlich der Zahlung von Zinsen und Kosten, auch für frühere oder spätere Lieferungen und alle im Zusammenhang mit den Waren ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten.
- Der Kunde darf die Waren vor dem Eigentumsübergang nicht belasten, verkaufen, weiterliefern, veräußern oder anderweitig belasten.
- Der Kunde ist verpflichtet und verpflichtet, V&G unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Rechte an Produkten geltend machen wollen, die gemäß diesem Artikel dem Eigentumsvorbehalt unterliegen.
Artikel 10: Lieferung und Lieferfrist
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Unternehmen/Lager von V&G.
Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, an dem die Waren das Unternehmen/Lager von V&G verlassen, wobei das Risiko der Waren auf den Kunden übergeht.
Eine Lieferung frei Haus findet nur statt, wenn und soweit dies von V&G ausdrücklich schriftlich, auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist. - V&G ist berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die sie gesondert in Rechnung stellen kann.
Der Kunde ist dann verpflichtet, gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 dieser Bedingungen zu zahlen. - Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die angegebenen Lieferzeiten ungefähre Angaben und gelten niemals als Fristen.
Eine Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder Auflösung des Vertrags. - Wenn keine Lieferfrist vereinbart und/oder angegeben wurde, gilt eine Frist von 6 Wochen nach Auftragsbestätigung.
- Der bloße Ablauf der Lieferfrist stellt keinen Verzug seitens V&G dar, auch nicht im Falle einer schriftlich vereinbarten fatalen Lieferfrist.
- Im Falle eines Lieferverzugs wird V&G zunächst vom Käufer schriftlich in Verzug gesetzt, wobei V&G eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird, die niemals kürzer als 30 Tage sein darf.
Innerhalb dieser Frist ist V&G niemals schadenersatzpflichtig oder in Verzug. - Während der Vertragserfüllung durch V&G wird der Kunde alles tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch V&G zu ermöglichen, insbesondere durch die unverzügliche Beantwortung von Fragen von V&G.
- Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels und des Absatzes 4 von Artikel 8 durch den Kunden ist eine schriftlich vereinbarte Lieferfrist nicht mehr bindend und der Kunde befindet sich ohne schriftliche Inverzugsetzung durch V&G in Verzug.
V&G hat dann das Recht, unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Kunde diesen Verzug behoben hat.
Danach wird V&G den Vertrag dennoch innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen. - Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Käufer abgenommen wurden, werden sie auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung gelagert.
Nach einer Frist von vier (4) Wochen ist V&G berechtigt, diese Waren (freihändig) zu verkaufen.
Ein eventueller Mindererlös und die Kosten gehen zu Lasten des Käufers, unbeschadet aller anderen Rechte von V&G.
Artikel 11: Probezeit/Widerrufsrecht
- Im Falle eines Fernabsatzes wird dem Kunden eine Probezeit von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der bestellten Produkte eingeräumt. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde das Recht, den zugrunde liegenden Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen und die bestellten Produkte zurückzugeben oder zurückzusenden.
Die bestellten Produkte können an die von V&G angegebene Adresse zurückgeschickt werden. - Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht gemäß Absatz 1 dieses Artikels Gebrauch gemacht hat, sorgt V&G innerhalb von dreißig (30) Tagen für die Rückzahlung des vom Kunden an V&G gezahlten Betrags, mit Ausnahme der Lieferkosten.
- Das Widerrufsrecht schließt den Fernabsatz aus:
- von Produkten, deren Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, auf die V&G keinen Einfluss hat;
- von Produkten, die
(i) in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Kunden erstellt wurden;
(ii) eindeutig persönlicher Natur sind;
(iii) aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können;
(iv) schnell verderben oder altern können;
Artikel 12: Transport, Lagerung und Risiko
- Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung und dergleichen wird, sofern keine ausdrückliche schriftliche Anweisung des Käufers an V&G vorliegt, von V&G bestimmt.
All dies geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Selbst wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde und selbst wenn ein Händler verlangt, dass Frachtbriefe, Transportadressen und dergleichen die Klausel enthalten, dass alle Transportschäden auf Kosten und Risiko von V&G gehen.
V&G haftet daher niemals für Schäden, gleich welcher Art und Form, im Zusammenhang mit dem Transport zur Lieferung. - V&G ist nicht für die Lagerung der zu liefernden Waren verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Wenn eine Lagerung stattfindet, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Käufers.
Artikel 13: Reklamationen
- V&G wird sich bemühen, alles Notwendige zu tun, damit die von ihr gelieferten Waren und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen, die vernünftigerweise an sie gestellt werden können.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von V&G gelieferten Leistungen und Waren unmittelbar nach der Ausführung des Vertrags gründlich auf Fehler und Mängel zu prüfen und V&G bei deren Vorhandensein unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Ausführung und Lieferung, schriftlich zu informieren.
- Wenn der Kunde V&G nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag der Ausführung und Lieferung auf die Fehler und Mängel hinweist, die bei einer gründlichen Untersuchung hätten festgestellt werden können, wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit dem Zustand, in dem die genannte Leistung geliefert wurde, einverstanden ist, und das Recht auf Reklamation erlischt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm festgestellten Fehler und Mängel genau zu benennen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
- V&G erhält unverzüglich die Möglichkeit, die vom Kunden festgestellten Fehler und Mängel zu überprüfen.
Wenn die vom Kunden festgestellten Fehler und Mängel nach dem Urteil von V&G gerechtfertigt sind, hat V&G die Wahl, entweder eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wobei die Bestimmungen von Artikel 14 zu beachten sind, oder in Absprache mit dem Kunden eine angemessene Lösung zu finden, wie z.B. die kostenlose Reparatur der Fehler und Mängel.
In diesem Fall kann der Kunde in keinem Fall einen Anspruch auf Ersatz oder zusätzliche Entschädigung geltend machen. - Die von V&G gelieferten Leistungen und Waren gelten in jedem Fall als ordnungsgemäß, wenn der Kunde die gelieferten Waren oder einen Teil der gelieferten Waren in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder an Dritte geliefert hat oder hat in Gebrauch nehmen, be- oder verarbeiten lassen oder an Dritte geliefert hat, es sei denn, der Kunde hat die Bestimmungen dieses Artikels eingehalten.
- Wenn die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannte Frist von vierzehn (14) Tagen nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness selbst für einen sorgfältigen und aufmerksamen Kunden als unannehmbar kurz angesehen werden muss, wird diese Frist spätestens bis zum ersten Zeitpunkt verlängert, an dem die Untersuchung oder Benachrichtigung von V&G für den Kunden vernünftigerweise möglich ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder seine Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht zu erfüllen, auszusetzen oder aufzuschieben, wenn V&G seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder schweres Verschulden vor.
Artikel 14: Haftung und Schadenersatz
- V&G übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde erleidet, es sei denn, diese sind die Folge eines zurechenbaren Mangels oder einer unrechtmäßigen Handlung von V&G.
In diesem Fall haftet V&G nur in dem Umfang, in dem eine solche Haftung durch die Versicherung von V&G gedeckt ist, und zwar bis zur Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung. - Wenn der Versicherer von V&G aus irgendeinem Grund nicht zahlt oder wenn der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des Vertrages mit einem Höchstbetrag von 5.000 € beschränkt.
V&G ist nicht verpflichtet, weitere Schäden und Kosten, wie auch immer sie genannt werden und welcher Art sie auch sein mögen, zu ersetzen, einschließlich Handelsverlusten, immateriellen Schäden oder anderen Folgeschäden des Kunden. - V&G haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung, einschließlich Diebstahl, von Eigentum des Kunden, das von V&G oder von V&G beauftragten Dritten gelagert, bearbeitet oder transportiert wird.
- V&G haftet ferner nicht im Falle von höherer Gewalt, wie in Artikel 15 dieser Bedingungen definiert.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von V&G zurückzuführen ist.
- Der Kunde muss auf eigene Kosten eine Versicherung für sein Eigentum abschließen, das bei V&G oder bei von V&G beauftragten Dritten gelagert, bearbeitet oder transportiert wird.
- Die Informationen auf der Website werden von V&G regelmäßig ergänzt und/oder aktualisiert.
V&G behält sich das Recht vor, alle Änderungen mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung vorzunehmen. - Der Inhalt der Website, wie auch der Inhalt aller anderen Äußerungen von V&G im Internet, wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt.
V&G kann jedoch keine Garantien hinsichtlich der Art, der Genauigkeit oder des Inhalts dieser Informationen geben.
V&G haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Missverständnisse, Verzögerungen oder unklare Übertragungen von Aufträgen und Nachrichten, die sich aus der Nutzung des Internets oder anderer (elektronischer) Kommunikationsmittel im Verkehr zwischen dem Kunden und V&G ergeben, oder für die Folgen der Nutzung der betreffenden Informationen.
Artikel 15: Höhere Gewalt
- Umstände, die sich dem Willen und der Kontrolle von V&G entziehen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, und die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrags von V&G vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, gelten als höhere Gewalt, unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder vorübergehend sind, und entbinden V&G von seinen Leistungspflichten.
- Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Sturmschäden, Überschwemmungen, anormale Wetterbedingungen, Schnee, Schneefall, Frost, Feuer, Störungen der Energieversorgung, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks, Aussperrungen oder Personalmangel, Mängel an Hilfs- und Transportmitteln, Verkehrsbehinderungen, Diebstahl von Waren, Nichterfüllung durch von V&G beauftragte Dritte sowie alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Behinderungen.
Höhere Gewalt seitens der Lieferanten und Händler sowie Lieferschwierigkeiten bei sogenannten schwer zustellbaren Adressen wie Hausbooten, Wohnwagen, Häusern ohne Briefkasten, geschlossenen Wohnungen und Mehrfamilienhäusern fallen ebenfalls unter diese Klausel der höheren Gewalt. - Im Falle höherer Gewalt ist V&G berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz hat.
Artikel 16: Auflösung und Beendigung
- Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder Umstände im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels eintreten, ist V&G berechtigt, den Vertrag unverzüglich und vorzeitig aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung, und der Kunde ist verpflichtet, V&G alle Schäden, Zinsen und Kosten, die sich aus der zwischenzeitlichen Auflösung oder Kündigung ergeben, zu ersetzen. - V&G ist unter anderem berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) nicht erfüllt, oder wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder einzutreten droht:
- eines oder mehrere der Vermögenswerte des Kunden auf konservatorischer oder vollstreckbarer Basis gepfändet werden;
- der Konkurs des Kunden angemeldet wird;
- der Kunde für insolvent erklärt wird;
- dem Kunden ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird oder ein solcher Zahlungsaufschub vom Kunden beantragt wird;
- der Kunde stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
- der Betrieb des Kunden wird eingestellt und/oder aufgelöst und/oder liquidiert und/oder an einen Dritten übertragen;
- V&G wird für insolvent erklärt;
- Der Kunde führt Handlungen durch oder unterlässt Handlungen, die den guten Namen von V&G oder Dritten, einschließlich anderer Kunden, ernsthaft in Verruf bringen;
- der Kunde hält sich nicht mehr an die gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften;
- der Kunde meldet Zahlungsverzug.
- Wenn V&G zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen in Ausführung des Vertrags erbracht hat, können diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht werden.
Artikel 17: Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
- Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den angezeigten Informationen, Ankündigungen oder anderen Ausdrücken, die sich auf die Waren beziehen, V&G, seinen Lieferanten oder anderen Anspruchstellern gehören.
- Dem Kunden ist es untersagt, die geistigen Eigentumsrechte von V&G ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von V&G, seinen Lieferanten oder anderen Berechtigten zu nutzen (einschließlich der Vornahme von Änderungen), es sei denn, es handelt sich um eine rein private Nutzung im Zusammenhang mit dem Produkt selbst.
Artikel 18: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf Verträge, für die diese Bedingungen gelten, und auf weitere Verträge, die sich daraus ergeben, findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, oder aus weiteren Verträgen, die sich daraus ergeben, einschließlich ihrer Ausführung, werden nach dem Ermessen von V&G ausschließlich durch das Landgericht der Nordniederlande, Standort Leeuwarden, entschieden.
Artikel 19: Änderung und Auslegung der Bestimmungen und Bedingungen
- Diese Bedingungen werden bei der Handelskammer hinterlegt.
- Bei der Auslegung des Inhalts und des Umfangs dieser Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ergänzt und geändert werden.
Künftige Ergänzungen und Änderungen gelten auch für Verträge, die vor dem Datum der Ergänzung und Änderung abgeschlossen wurden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. - Die Änderungen und Anpassungen treten 21 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, sofern bei der Veröffentlichung nicht anders angegeben.
